In Ausnahmesituationen erstellen wir eine Gutschrift ("Rechnungskorrektur") aus Kulanz. Diese Gutschrift stellt ein freiwilliges Entgegenkommen dar. Laut B2B-Handelsrecht und AGB und werden diese dem Kundenkonto gutgeschrieben und sind nicht auszahlungsfähig. Das Guthaben kann jedoch für zukünftige Produktnutzungen verwendet werden und wird selbstverständlich automatisch berücksichtigt.
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